Beiträge

Warum müssen Beiträge gezahlt werden? Und wozu wird das Geld verwendet?

Sie decken die Kosten für Investitionsmaßnahmen des Zweckverbandes, d. h. die Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. Gemäß dem Schreiben des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 26.05.2009 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz auch für Beiträge.

Beitrags- und Gebührensatzung vom 27.10.2008 einschließlich bisheriger Änderungen

Teil 1, § 5 – Beitragssatz/m²NettoUmsatzsteuerBrutto
allgemeiner Beitragssatz 2,60 € 0,18 € 2,78 €
anzuwendender Beitragssatz für ein Vollgeschoss
(Vollgeschossfaktor 0,25 * Beitragssatz 2,60 netto/m²)
0,65 € 0,05 € 0,70 €
anzuwendender Beitragssatz für zwei Vollgeschosse
(Vollgeschossfaktor 0,40 * Beitragssatz 2,60 netto/m²)
1,04 € 0,07 € 1,11 €
anzuwendender Beitragssatz für drei Vollgeschosse
(Vollgeschossfaktor 0,55 * Beitragssatz 2,60 netto/m²)
1,43 € 0,10 € 1,53 €

Im Notfall

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